Zum Hauptinhalt springen

Artenschutz

Erste Informationen zum Artenschutz und Links zu Spezialseiten.

Informiere Dich

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (kurz CITES, deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, internationalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen so weit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird.

Der Konventionstext der CITES wird nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington, D.C. auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt.

Seit 27. April 1982 ist auch in Österreich dieses Artenschutz-Übereinkommen in Kraft. Dieses Datum ist insofern wichtig, als dass alle Exemplare, welche vor diesem Datum nachweislich im persönlichen Eigentum waren, als sogenannte Vorerwerbswaren gelten und vom Gesetz ausgenommen sind.

Die etwa 35.000 Tier- und Pflanzenarten (ca. 30.000 davon entfallen auf Pflanzen), deren Handel Regulationen verschiedenen Ausmaßes unterworfen ist, sind - entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit - auf drei CITES Anhänge aufgeteilt, die auf den Vertragsstaatenkonferenzen in etwa zwei Jahresintervallen aktualisiert werden.

Anhang I (entspricht dem EU Anhang A) umfasst die vom Aussterben bedrohten Arten, für die der internationale Handel generell verboten ist. Dies gilt z. B. für fast alle Orchideenarten.

Anhang II (entspricht dem EU Anhang B) umfasst Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind und daher einem kontrollierten Handel unterliegen. Außerdem enthält Anhang II Arten, die den bedrohten Arten ähneln ("look-alike species"). Darunter fallen z.B. viele Orchideen und Kakteen.

Anhang III (entspricht dem EU Anhang C) umfasst Arten, die innerhalb eines Landes bedroht sind und für deren Erhaltung die Zusammenarbeit mit den anderen Parteien erforderlich ist, um die Ausrottung zu verhindern. Der internationale Handel ist kontrolliert erlaubt.

Link zu den gelisteten Tier- und Pflanzenarten:

Artenhandel / CITES

Für weitere Informationen zum Artenhandel in Österreich verweisen wir auf die Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Website des Bundesministeriums für Finanzen (Zoll). Dort finden Sie genauere Informationen und Ansprechpartner für Auskünfte  zum Thema.